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zum Nachlesen:

AGB Katze


  • Die Tierpension Tier-Eck übernimmt für die Dauer der Betreuung die artgerechte Pflege, Fütterung und Haltung der Katze(n).
  • Der Auftraggeber (AG) versichert, dass er der Eigentümer der zu betreuende(n) Katze(n) ist bzw. in dessen Auftrag handelt.

    Tiergesundheit
    Punkt 1.-4. gilt für alle Katzen, die in den Räumlichkeiten der Pension betreut werden. Katzen, die per Hausbesuch versorgt werden, brauchen dazu nicht zwingend eine Gesundheitsprophylaxe, jedoch ist die Information notwendig, ob ein aktueller Impf- und Flohschutz vorliegt oder nicht.

  • Der AG versichert mit seiner Unterschrift, dass seine Katze(n) frei von ansteckenden Krankheiten und von Ungeziefer ist/sind.
  • Es werden nur kastrierte Kater und Katzen entgegengenommen, sofern sie schon geschlechtsreif sind.
  • Bei Pensionsantritt müssen alle Katzen über einen vollständigen Impfschutz (Katzenseuche, -schnupfen, bei Freigängern auch Tollwut) verfügen. Bei bisher nicht vorhandenem Impfschutz muss die Impfung spätestens 3 Wochen vor Pensionsantritt durchgeführt sein. Der Impfpass ist während des Aufenthaltes bei der Pension zu hinterlegen.
  • Für jede Katze muss vor Pensionsantritt eine Parasitenprophylaxe (Flöhe, Zecken, bei Freigängern auch Würmer) durchgeführt werden. Ätherische/homöopathische Mittel sind hierbei nicht ausreichend! Optimal erfolgt diese Behandlung ca. 5 Tage vor der Anreise, jedoch maximal 3 Wochen vorher. Der AG versichert mit seiner Unterschrift, dass dies gewährleistet wurde; Nachweise sind ggf. mitzubringen. Sollte noch kein Flohschutz erfolgt sein, wird von der Pension bei Ankunft eine Fellkontrolle sowie eine Flohschutzbehandlung durchgeführt. Die Kosten hierfür sind vom AG zu tragen. Bei Verdacht auf Flohbefall wird die Katze nicht angenommen; ungeachtet dessen ist der AG dennoch zur Zahlung der vollen Pensionskosten verpflichtet.
    Bringt ein AG dennoch eine Katze mit Parasitenbefall in die Pension, ist er verpflichtet, die daraus entstehenden Folgekosten -auch für die infizierten Tiere- zu übernehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Parasitenbefall nicht sofort zu sehen ist und die Aufnahme der Katze bereits erfolgt ist.

  • Chronische Krankheiten sind vor Pensionsbeginn der Pension mitzuteilen, insbesondere, wenn Medikamente zu verabreichen sind. Medikamente und/oder Spezialfutter sind in ausreichender Menge mitzubringen oder werden auf Kosten des AG nachgekauft. Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund einer vorher nichtgenannten chronischen Erkrankung wird ausgeschlossen.
  • Die Betreuung der Katze(n) erfolgt unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher Haftung für Schäden, Krankheiten oder Verluste jeder Art, sowohl für den Betreuungszeitraum, als auch für unbestimmte Zeit danach.
  • Ergibt sich während der Betreuung die Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung, erklärt sich der AG damit einverstanden, dass die Versorgung von einem Tierarzt nach Wahl der Tierpension übernommen wird. Die Kosten hierfür sind vom AG zu übernehmen. Ist eine rasche und ggf. kostspielige Entscheidung beim Tierarzt zu treffen, und weder der AG noch die von ihm angegebene alternative Kontaktperson erreichbar, so wird die Tierpension eine Entscheidung nach tierärztlicher Beratung treffen.

Preise

  • Bindend sind die Preise, die zum Zeitpunkt der tatsächlichen Betreuung aktuell sind.
  • Für eine verbindliche Reservierung ist die Zahlung der Kaution erforderlich.
  • Unvorhersehbare kosten wie z.B. Tierarztkosten werden vom AG übernommen und bei Abholung bezahlt.
  • Folgekosten bei nicht rechtzeitiger Abholung sind vom AG zu zahlen.
  • Bei vorzeitiger Abholung besteht für den AG kein Anspruch auf Kostenerlassung für den Differenzzeitraum, sofern er den Betrag der Kaution nicht übersteigt. Die darüber liegenden Kosten werden erstattet.
  • Sollte eine Katze in Gruppenhaltung betreut werden und zeigt sich hierfür ungeeignet, indem sie großen Stress dadurch hat oder Unruhe in die Gruppe bringt, wird sie separat untergebracht. Ab dem Tag der Trennung wird der Einzelzimmerpreis berechnet.
  • Sollte der AG seine Katze(n) nach Ablauf der vereinbarten Betreuungszeit nicht abholen und ist nicht erreichbar, ist die Tierpension nach 10 Tagen berechtigt, die Katze(n) zu vermitteln, zu veräußern oder an den Tierschutz zu übergeben. Alle daraus resultierenden Mehrkosten sind vom AG zu übernehmen. Er verliert zudem jeglichen Anspruch auf Schadenersatz sowie auf Auskunft über den Verbleib der Katze(n).


    Haftung
Die Tierpension Tier-Eck übernimmt keine Haftung für das Leben und Gesundheit der Katze(n) während des Betreuungszeitraumes und danach, sofern kein Vorsatz nachgewiesen wird. Das betrifft auch Verletzungen, die unter den Katzen bei Streitigkeiten entstehen könnten oder Infekte durch Ansteckung an unwissentlich eingeschleppten Keimen und Erregern trotz aller Sorgfalt. Jeder AG zahlt die Tierarztkosten seiner eigenen Katze. Die Eigentümer können untereinander keine Ansprüche geltend machen.





Stornierung

1. Durch den AG:
Stornierungen mehr als 21 Tage vor Pensionsantritt sind kostenlos und die Kaution wird erstattet. Bei Stornierungen von 0-21 Tagen vor Pensionsantritt verbleibt die Kaution als Stornogebühr bei der Tierpension.

2. Durch die Tierpension Tier-Eck:
Die Tierpension ist berechtigt, aus gerechtfertigten und unverschuldeten Gründen (z.B. durch höhere Gewalt oder falsche Angaben im Betreuungsvertrag), die die zu erbringende Leistung unmöglich machen, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Der AG wird darüber umgehend informiert und bekommt alle geleisteten Anzahlungen in vollem Umfang erstattet. Es entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz für den AG.





Sonstiges

  • Für die Katze vertraute Gegenstände, Leckerchen etc. können mitgebracht werden. Die Transportbox kann während des Aufenthaltes in der Pension bleiben. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

  • Auf Wunsch wird eigenes Futter gefüttert, welches der AG zur Verfügung stellt.






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