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zum Nachlesen:
AGB Kleintiere
- Die Tierpension Tier-Eck übernimmt für die Dauer der Betreuung die artgerechte Pflege, Fütterung und Haltung der Kleintiere.
- Der Auftraggeber (AG) versichert, dass er der Eigentümer der zu betreuenden Kleintiere ist bzw. in dessen Auftrag handelt.
Tiergesundheit
Punkt 1.-3. ist für Tiere in den Gehegen der Pension zwingend erforderlich; für Tiere, die per Hausbesuch versorgt werden, empfehlenswert. - Der AG versichert mit seiner Unterschrift, dass seine Tiere frei von ansteckenden Krankheiten und von Ungeziefer sind.
- Kaninchen müssen über einen vollständigen Imfschutz (RHD1, RHD2, ggf. Myxomatose) verfügen, der Impfpass verbleibt während des Betreuungszeitraumes in der Tierpension.
- Bei Pensionsantritt wird jedes Tier auf Ektoparasiten (Flöhe, Milben etc.) untersucht. Besteht ein Verdacht auf Parasitenbefall, können die Kleintiere nicht entgegengenommen werden oder werden in Einzelfällen auf Kosten des AG entsprechend behandelt und isoliert gehalten.
Im Optimalfall führt der AG eine prophylaktische Parasitenbehandlung selbst durch; ca. 3 Tage vor der Anreise, jedoch maximal 2 Wochen vorher. So kann er dem Verdacht auf Parasitenbefall entgegensteuern und schützt sich gleichzeitig davor, unbemerkten Befall mit nach Hause zu nehmen. - Chronische Krankheiten sind vor Pensionsbeginn der Tierpension mitzuteilen, insbesondere, wenn Medikamente zu verabreichen sind. Medikamente und/oder Spezialfutter sind in ausreichender Menge mitzubringen oder werden auf Kosten des AG nachgekauft. Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund einer vorher nichtgenannten chronischen Erkrankung wird ausgeschlossen.
- Die Betreuung aller Tiere erfolgt unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher Haftung für Schäden, Krankheiten oder Verluste jeder Art, sowohl im Betreuungszeitraum, als auch für unbestimmte Zeit danach.
- Ergibt sich während der Unterbringung die Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung, erklärt sich der AG damit einverstanden, dass die Versorgung von einem Tierarzt nach Wahl der Pension übernommen wird. Die Kosten hierfür sind vom AG zu übernehmen. Ist eine rasche und ggf. kostspielige Entscheidung beim Tierarzt zu treffen, und weder der AG noch die von ihm angegebene alternative Kontaktperson erreichbar, so wird die Tierpension eine Entscheidung nach tierärztlicher Beratung treffen.
Preise - Bindend sind die Preise, die zum Zeitpunkt der tatsächlichen Betreuung aktuell sind.
- Für eine verbindliche Reservierung ist die Zahlung der Kaution erforderlich.
- Unvorhersehbare kosten wie z.B. Tierarztkosten werden vom AG übernommen und bei Abholung bezahlt.
- Folgekosten bei nicht rechtzeitiger Abholung sind vom AG zu zahlen.
- Bei vorzeitiger Abholung besteht für den AG kein Anspruch auf Kostenerlassung für den Differenzzeitraum, sofern er den Betrag der Kaution nicht übersteigt. Die darüber liegenden Kosten werden erstattet.
- Sollte der AG seine Tiere nach Ablauf der vereinbarten Betreuungszeit nicht abholen und ist nicht erreichbar, ist die Pension nach 10 Tagen berechtigt, die Tiere zu vermitteln, zu veräußern oder an den Tierschutz zu übergeben. Alle daraus resultierenden Mehrkosten sind vom AG zu übernehmen. Er verliert zudem jeglichen Anspruch auf Schadenersatz sowie auf Auskunft über den Verbleib der Tiere.
Haftung
Die Tierpension Tier-Eck übernimmt keine Haftung für das Leben und Gesundheit der Kleintiere während des Betreuungszeitraumes und danach, sofern kein Vorsatz nachgewiesen wird. Das betrifft auch Infekte durch Ansteckung an unwissentlich eingeschleppten Keimen und Erregern trotz aller Sorgfalt. Jeder AG zahlt die Tierarztkosten seiner eigenen Tiere. Die Eigentümer können untereinander keine Ansprüche geltend machen.
Stornierung
1. Durch den AG:
Stornierungen mehr als 21 Tage vor Pensionsantritt sind kostenlos und die Kaution wird erstattet. Bei Stornierungen von 0-21 Tagen vor Pensionsantritt verbleibt die Kaution als Stornogebühr bei der Tierpension.
2. Durch die Tierpension Tier-Eck:
Die Tierpension ist berechtigt, aus gerechtfertigten und unverschuldeten Gründen (z.B. durch höhere Gewalt oder falsche Angaben im Betreuungsvertrag), die die zu erbringende Leistung unmöglich machen, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Der AG wird darüber umgehend informiert und bekommt alle geleisteten Anzahlungen in vollem Umfang erstattet. Es entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz für den AG.
Sonstiges - Für die Tiere vertraute Gegenstände, Leckerchen etc. können mitgebracht werden. Die Transportbox kann während des Aufenthaltes in der Pension bleiben. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
- Auf Wunsch wird eigenes Futter gefüttert, welches der AG zur Verfügung stellt.