www.tier-eck.de
  • Home
  • Öffnungszeiten
  • Über die Tierpension
    • Katzenzimmer & -betreuung
    • Kleintiergehege & -betreuung
    • Vertrag Katzen
    • Vertrag Kleintiere
    • AGB & FAQ >
      • Gesundheitsprophylaxe
      • Flohschutz
      • Kastration
      • Betreuungsform
      • Reservierung & Kaution
    • Chronik
  • Preisliste
  • Gäste
    • Urlaubsgäste 2023
    • Urlaubsgäste 2022
    • Urlaubsgäste 2021
    • Urlaubsgäste 2020
    • Urlaubsgäste 2019
    • Urlaubsgäste 2018
    • Urlaubsgäste 2017
    • Urlaubsgäste 2016
    • Urlaubsgäste 2015
    • Urlaubsgäste 2014
    • Urlaubskatzen 2013
    • Urlaubskatzen 2011-2012
  • Kratzbäume & Katzenmöbel
  • Anfahrt
  • Kontakt
  • Impressum
Geschlechtsreife Katzen und Kater müssen kastriert sein.
Da der Zeitpunkt der beginnenden Geschlechtsreife natürlich bei jedem Tier ein anderer sein kann, bei Rassekatzen aber i.d.R. später auftritt, müssen EKH-Katzen für die Aufnahme in meiner Pension mit 6-7 Monaten kastriert sein, Rassekatzen mit 7-8 Monaten.

Dies gilt auch für weibliche Tiere, da auch Katzen während einer Rolligkeit markieren können und sie zudem in dieser Phase erheblich Unruhe in eine Gruppe bringen können.

Auch wenn Ihr Kater oder Ihre Katze bei Ihnen mit mehr als 7 bzw. 8 Monaten noch kein geschlechtsreifes Verhalten zeigt, so ist das Risiko doch relativ groß, dass durch die Gerüche der anderen Katzen gerade hier während des Pensionsaufenthalts dieses Verhalten ausbricht und die Freude am Markieren entdeckt wird.

Wenn Sie mit der Kastration dennoch warten wollen, können Sie immer noch die Alternative der Zu-Hause-Betreuung in Anspruch nehmen.



►►►   zu den AGB & Preisen für Katzen

►►►   zu den AGB & Preisen für Kleintiere


Powered by Create your own unique website with customizable templates.