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zum Nachlesen:

AGB Katze

1.
Der Vertrag wird rechtsgültig mit beiderseitiger Unterzeichnung.
2. Der Betreuer übernimmt für die Dauer der Betreuung die artgerechte Pflege, Fütterung und Haltung der Katze(n).
3. Der Halter versichert, dass er der Eigentümer der zu betreuende(n) Katze(n) ist bzw. er im Auftrag des Eigentümers handelt.

Tiergesundheit

Punkt 1.-4. gilt für alle Katzen, die in unseren Räumlichkeiten betreut werden. Katzen, die wir zu Hause betreuen, brauchen dazu nicht zwingend eine Gesundheitsprophylaxe, jedoch benötigen wir die Information, ob ein aktueller Impf- und Flohschutz vorliegt oder nicht.

1. Der Katzenhalter versichert mit seiner Unterschrift, dass seine Katze(n) frei von ansteckenden Krankheiten und von Ungeziefer ist/sind.
2. Es werden nur kastrierte Kater und Katzen entgegengenommen, sofern sie schon geschlechtsreif sind.
3.
Bei Pensionsantritt müssen alle Katzen über einen vollständigen Impfschutz (Katzenseuche, -schnupfen, bei Freigängern auch Tollwut) verfügen. Bei bisher nicht vorhandenem Impfschutz muss die Impfung spätestens 3 Wochen vor Pensionsantritt durchgeführt sein. Der Impfpass ist während des Aufenthaltes beim Betreuer zu hinterlegen.
4. Für jede Katze muss vor Pensionsantritt eine Parasitenprophylaxe (Flöhe, Zecken, Würmer) durchgeführt werden. Ätherische/homöopathische Mittel sind hierbei nicht ausreichend! Optimal erfolgt diese Behandlung ca. 5 Tage vor der Anreise, jedoch maximal 4 Wochen vorher. Der Halter versichert mit seiner Unterschrift, dass dies gewährleistet wurde; Nachweise sind ggf. mitzubringen. Sollte noch kein Flohschutz erfolgt sein, wird vom Betreuer bei Ankunft eine Fellkontrolle sowie eine Flohschutzbehandlung durchgeführt. Die Kosten hierfür sind vom Halter zu tragen. Bei Verdacht auf Flohbefall wird die Katze nicht angenommen; ungeachtet dessen ist der Halter dennoch zur Zahlung der vollen Pensionskosten verpflichtet.
Bringt ein Katzenhalter dennoch ein Tier mit ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall in die Pension, ist er verpflichtet, die daraus entstehenden Folgekosten -auch für die infizierten Tiere- zu übernehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Erkrankung oder der Parasitenbefall nicht sofort zu sehen sind und die Aufnahme der Katze bereits erfolgt ist.
5. Chronische Krankheiten sind vor Pensionsbeginn dem Betreuer mitzuteilen, insbesondere, wenn Medikamente zu verabreichen sind. Medikamente und/oder Spezialfutter sind in ausreichender Menge mitzubringen oder werden auf Kosten des Halters nachgekauft. Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund einer vorher nichtgenannten chronischen Erkrankung wird ausgeschlossen.
6. Für Schäden, Krankheiten oder Tod, die das Tier während der vereinbarten Zeit beim Betreuer erleiden könnte, übernimmt der Betreuer keine Haftung; die Haftung wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
7. Ergibt sich während der Betreuung die Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung, erklärt sich der Halter damit einverstanden, dass die Versorgung von einem Tierarzt nach Wahl des Betreuers übernommen wird. Die Kosten hierfür sind vom Halter zu übernehmen.


Preise (Stand 01.10.2019)


1.1. Pension/angefangener Tag ---> inkl. Futter, Wasser, Streu
1 Katze Gruppenzimmer (6-8) Katzen: 8,00 €
1 Katze Kleingruppenzimmer (3-4 Katzen): 9,00 €
1 Katze Einzelzimmer: 11,00 €
jede weitere Katze (im jeweils selben Zimmer): 5,00 €                 
1.2. Zu-Hause-Betreuung (1 x täglich) ---> inkl. Briefkasten leeren, Blumen gießen, falls gewünscht
1 Katze: 8,00 €                     
jede weitere Katze. 3,00 €            
jeder weitere Besuch/Tag: 6,00 €  
zzgl. Fahrtkosten: 0,40 €/km                   

2. Sollte die Katze in Gruppenhaltung betreut werden und zeigt sich hierfür ungeeignet, indem sie von den anderen ausgeschlossen wird oder Unruhe in die Gruppe bringt, wird sie separat untergebracht. Ab dem Tag der Trennung wird der Einzelzimmerpreis berechnet.
3. Bei Vertragsabschluss wird eine Kaution in Höhe von 30,- € gegen Quittung berechnet, diese wird bei Abholung der Katze(n) mit den Pensionskosten verrechnet.
----->     Nur mit Zahlung der Kaution kann der Pensionsplatz fest reserviert werden.
4. Die Kilometerpauschale von 0,40 € / gefahrener Kilometer wird berechnet bei:
- Zu-Hause-Betreuung
- Abholen und Bringen der Katze(n) etc.
- Fahrten zum Tierarzt etc.
5. Sollte ein Tierarztbesuch notwendig sein, berechnen wir aufgrund der Zeitintensität eine Pauschale von 10,-€/Besuch.
6. Bei Rücktritt dieses Vertrags von Seiten des Halters bis zu 10 Tage vor vereinbartem Pensionsantritt (in unseren Räumlichkeiten) fallen keine weiteren Kosten an, danach wird die Kaution als Entschädigungsaufwand einbehalten.
7. Sollte sich der Pensionsaufenthalt unvorhergesehen verlängern, muss der Betreuer darüber unverzüglich  informiert werden. Der Halter verpflichtet sich, den für die Dauer der Verlängerung fälligen Pensionspreis sowie eventuelle daraus resultierende Mehrkosten zu zahlen.
8. Sollte ein Halter seine Katze(n) mit Ablauf des Vertrages nicht abholen, so wird jeder zusätzliche Tag mit 50% Aufschlag berechnet. Ab dem 30. Tag ist der Betreuer berechtigt, die Katze(n) zu veräußern oder zu vermitteln oder an ein Tierheim zu übergeben. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Halter zu tragen.


Sonstiges
1. Für die Katze vertraute Gegenstände, Leckerchen etc. können mitgebracht werden. Die Transportbox kann während des Aufenthaltes in der Pension bleiben. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
2. Auf Wunsch wird eigenes Futter gefüttert, welches der Halter zur Verfügung stellt.

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