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AGB Katze
1. Der Betreuer übernimmt für die Dauer der Betreuung die artgerechte Pflege, Fütterung und Haltung der Katze(n).
2. Der Halter versichert, dass er der Eigentümer der zu betreuende(n) Katze(n) ist bzw. in dessen Auftrag handelt.
Tiergesundheit
Punkt 1.-4. gilt für alle Katzen, die in meinen Räumlichkeiten betreut werden. Katzen, die ich zu Hause betreue, brauchen dazu nicht zwingend eine Gesundheitsprophylaxe, jedoch benötige ich die Information, ob ein aktueller Impf- und Flohschutz vorliegt oder nicht.
1. Der Katzenhalter versichert mit seiner Unterschrift, dass seine Katze(n) frei von ansteckenden Krankheiten und von Ungeziefer ist/sind.
2. Es werden nur kastrierte Kater und Katzen entgegengenommen, sofern sie schon geschlechtsreif sind.
3. Bei Pensionsantritt müssen alle Katzen über einen vollständigen Impfschutz (Katzenseuche, -schnupfen, bei Freigängern auch Tollwut) verfügen. Bei bisher nicht vorhandenem Impfschutz muss die Impfung spätestens 3 Wochen vor Pensionsantritt durchgeführt sein. Der Impfpass ist während des Aufenthaltes beim Betreuer zu hinterlegen.
4. Für jede Katze muss vor Pensionsantritt eine Parasitenprophylaxe (Flöhe, Zecken, bei Freigängern auch Würmer) durchgeführt werden. Ätherische/homöopathische Mittel sind hierbei nicht ausreichend! Optimal erfolgt diese Behandlung ca. 5 Tage vor der Anreise, jedoch maximal 4 Wochen vorher. Der Halter versichert mit seiner Unterschrift, dass dies gewährleistet wurde; Nachweise sind ggf. mitzubringen. Sollte noch kein Flohschutz erfolgt sein, wird vom Betreuer bei Ankunft eine Fellkontrolle sowie eine Flohschutzbehandlung durchgeführt. Die Kosten hierfür sind vom Halter zu tragen. Bei Verdacht auf Flohbefall wird die Katze nicht angenommen; ungeachtet dessen ist der Halter dennoch zur Zahlung der vollen Pensionskosten verpflichtet.
Bringt ein Katzenhalter dennoch ein Tier mit ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall in die Pension, ist er verpflichtet, die daraus entstehenden Folgekosten -auch für die infizierten Tiere- zu übernehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Erkrankung oder der Parasitenbefall nicht sofort zu sehen sind und die Aufnahme der Katze bereits erfolgt ist.
5. Chronische Krankheiten sind vor Pensionsbeginn dem Betreuer mitzuteilen, insbesondere, wenn Medikamente zu verabreichen sind. Medikamente und/oder Spezialfutter sind in ausreichender Menge mitzubringen oder werden auf Kosten des Halters nachgekauft. Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund einer vorher nichtgenannten chronischen Erkrankung wird ausgeschlossen.
6. Die Betreuung der Katze(n) erfolgt unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher Haftung für Schäden, Krankheiten oder Verluste jeder Art, sowohl für den Betreuungszeitraum, als auch für unbestimmte Zeit danach.
7. Ergibt sich während der Betreuung die Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung, erklärt sich der Halter damit einverstanden, dass die Versorgung von einem Tierarzt nach Wahl des Betreuers übernommen wird. Die Kosten hierfür sind vom Halter zu übernehmen. Ist eine rasche und ggf. kostspielige Entscheidung beim Tierarzt zu treffen, und weder der Katzenhalter noch die von ihm angegebene alternative Kontaktperson erreichbar, so wird der Betreuer eine Entscheidung nach tierärztlicher Beratung treffen.
Preise (Stand 01.01.2023)
Bindend sind die Preise, die zum Zeitpunkt der tatsächlichen Betreuung aktuell sind.
1. Der Betreuer übernimmt für die Dauer der Betreuung die artgerechte Pflege, Fütterung und Haltung der Katze(n).
2. Der Halter versichert, dass er der Eigentümer der zu betreuende(n) Katze(n) ist bzw. in dessen Auftrag handelt.
Tiergesundheit
Punkt 1.-4. gilt für alle Katzen, die in meinen Räumlichkeiten betreut werden. Katzen, die ich zu Hause betreue, brauchen dazu nicht zwingend eine Gesundheitsprophylaxe, jedoch benötige ich die Information, ob ein aktueller Impf- und Flohschutz vorliegt oder nicht.
1. Der Katzenhalter versichert mit seiner Unterschrift, dass seine Katze(n) frei von ansteckenden Krankheiten und von Ungeziefer ist/sind.
2. Es werden nur kastrierte Kater und Katzen entgegengenommen, sofern sie schon geschlechtsreif sind.
3. Bei Pensionsantritt müssen alle Katzen über einen vollständigen Impfschutz (Katzenseuche, -schnupfen, bei Freigängern auch Tollwut) verfügen. Bei bisher nicht vorhandenem Impfschutz muss die Impfung spätestens 3 Wochen vor Pensionsantritt durchgeführt sein. Der Impfpass ist während des Aufenthaltes beim Betreuer zu hinterlegen.
4. Für jede Katze muss vor Pensionsantritt eine Parasitenprophylaxe (Flöhe, Zecken, bei Freigängern auch Würmer) durchgeführt werden. Ätherische/homöopathische Mittel sind hierbei nicht ausreichend! Optimal erfolgt diese Behandlung ca. 5 Tage vor der Anreise, jedoch maximal 4 Wochen vorher. Der Halter versichert mit seiner Unterschrift, dass dies gewährleistet wurde; Nachweise sind ggf. mitzubringen. Sollte noch kein Flohschutz erfolgt sein, wird vom Betreuer bei Ankunft eine Fellkontrolle sowie eine Flohschutzbehandlung durchgeführt. Die Kosten hierfür sind vom Halter zu tragen. Bei Verdacht auf Flohbefall wird die Katze nicht angenommen; ungeachtet dessen ist der Halter dennoch zur Zahlung der vollen Pensionskosten verpflichtet.
Bringt ein Katzenhalter dennoch ein Tier mit ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall in die Pension, ist er verpflichtet, die daraus entstehenden Folgekosten -auch für die infizierten Tiere- zu übernehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Erkrankung oder der Parasitenbefall nicht sofort zu sehen sind und die Aufnahme der Katze bereits erfolgt ist.
5. Chronische Krankheiten sind vor Pensionsbeginn dem Betreuer mitzuteilen, insbesondere, wenn Medikamente zu verabreichen sind. Medikamente und/oder Spezialfutter sind in ausreichender Menge mitzubringen oder werden auf Kosten des Halters nachgekauft. Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund einer vorher nichtgenannten chronischen Erkrankung wird ausgeschlossen.
6. Die Betreuung der Katze(n) erfolgt unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher Haftung für Schäden, Krankheiten oder Verluste jeder Art, sowohl für den Betreuungszeitraum, als auch für unbestimmte Zeit danach.
7. Ergibt sich während der Betreuung die Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung, erklärt sich der Halter damit einverstanden, dass die Versorgung von einem Tierarzt nach Wahl des Betreuers übernommen wird. Die Kosten hierfür sind vom Halter zu übernehmen. Ist eine rasche und ggf. kostspielige Entscheidung beim Tierarzt zu treffen, und weder der Katzenhalter noch die von ihm angegebene alternative Kontaktperson erreichbar, so wird der Betreuer eine Entscheidung nach tierärztlicher Beratung treffen.
Preise (Stand 01.01.2023)
Bindend sind die Preise, die zum Zeitpunkt der tatsächlichen Betreuung aktuell sind.
1.1. Pension/angefangener Tag ---> inkl. Futter, Wasser, Streu, ggf. Medikamentengabe per os, ggf. Fellpflege
1 Katze Gruppenzimmer (6-8) Katzen: 10,50 €
1 Katze Kleingruppenzimmer (3-4 Katzen): 11,00 €
1 Katze Einzelzimmer: 13,50 €
jede weitere Katze (im jeweils selben Zimmer): 8,00 €
Heizkostenpauschale/Tag/Katze (01.10.-30.04.): 1,00 €
1 Katze Kleingruppenzimmer (3-4 Katzen): 11,00 €
1 Katze Einzelzimmer: 13,50 €
jede weitere Katze (im jeweils selben Zimmer): 8,00 €
Heizkostenpauschale/Tag/Katze (01.10.-30.04.): 1,00 €
1.2. Hausbesuch (1 x täglich) ---> inkl. Briefkasten leeren, Blumen gießen, falls gewünscht, ggf. Medikamentengabe per os
1 Katze: 12,00 €
jede weitere Katze. 3,00 €
jeder weitere Besuch/Tag: 10,00 €
zzgl. Fahrtkosten: 0,75 €/km
jede weitere Katze. 3,00 €
jeder weitere Besuch/Tag: 10,00 €
zzgl. Fahrtkosten: 0,75 €/km
2. Sollte die Katze in Gruppenhaltung betreut werden und zeigt sich hierfür ungeeignet, indem sie von den anderen ausgeschlossen wird oder Unruhe in die Gruppe bringt, wird sie separat untergebracht. Ab dem Tag der Trennung wird der Einzelzimmerpreis berechnet.
3. Bei Vertragsabschluss wird eine Kaution in Höhe von 30,- € gegen Quittung berechnet, diese wird bei Abholung der Katze(n) mit den Pensionskosten verrechnet.
-----> Nur mit Zahlung der Kaution kann der Pensionsplatz fest reserviert werden.
4. Die Kilometerpauschale von 0,75 € / gefahrener Kilometer wird berechnet bei:
- Hausbesuch
- Abholen und Bringen der Katze(n)
- Fahrten zum Tierarzt etc.
5. Sollte ein Tierarztbesuch notwendig sein, berechne ich aufgrund der Zeitintensität eine Pauschale von 15,-€/Besuch zzgl Behandlungskosten.
6. Bei Rücktritt dieses Vertrags von Seiten des Halters bis zu 10 Tage vor vereinbartem Pensionsantritt (in unseren Räumlichkeiten) fallen keine weiteren Kosten an, danach wird die Kaution als Stornogebühr einbehalten.
7. Sollte sich der Pensionsaufenthalt unvorhergesehen verlängern, muss der Betreuer darüber unverzüglich informiert werden. Der Halter verpflichtet sich, den für die Dauer der Verlängerung fälligen Pensionspreis sowie eventuelle daraus resultierende Mehrkosten zu zahlen.
Sofern die Katze vor dem vereinbarten Abholtermin abgeholt wird, werden die Betreuungskosten für den Differenzzeitraum nicht erstattet.
8. Sollte ein Halter seine Katze(n) nach Ablauf der vereinbarten Betreuungszeit nicht abholen und hinterlässt keine Nachricht über mögliche Gründe, ist der Betreuer nach 10 Tagen berechtigt, die Katze(n) zu vermitteln, zu veräußern oder an den Tierschutz zu übergeben. Alle daraus resultierenden Mehrkosten sind vom Halter zu übernehmen. Er verliert zudem jeglichen Anspruch auf Schadenersatz sowie auf Auskunft über den Verbleib der Katze(n).
Sonstiges
1. Für die Katze vertraute Gegenstände, Leckerchen etc. können mitgebracht werden. Die Transportbox kann während des Aufenthaltes in der Pension bleiben. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
2. Auf Wunsch wird eigenes Futter gefüttert, welches der Halter zur Verfügung stellt.
3. Bei Vertragsabschluss wird eine Kaution in Höhe von 30,- € gegen Quittung berechnet, diese wird bei Abholung der Katze(n) mit den Pensionskosten verrechnet.
-----> Nur mit Zahlung der Kaution kann der Pensionsplatz fest reserviert werden.
4. Die Kilometerpauschale von 0,75 € / gefahrener Kilometer wird berechnet bei:
- Hausbesuch
- Abholen und Bringen der Katze(n)
- Fahrten zum Tierarzt etc.
5. Sollte ein Tierarztbesuch notwendig sein, berechne ich aufgrund der Zeitintensität eine Pauschale von 15,-€/Besuch zzgl Behandlungskosten.
6. Bei Rücktritt dieses Vertrags von Seiten des Halters bis zu 10 Tage vor vereinbartem Pensionsantritt (in unseren Räumlichkeiten) fallen keine weiteren Kosten an, danach wird die Kaution als Stornogebühr einbehalten.
7. Sollte sich der Pensionsaufenthalt unvorhergesehen verlängern, muss der Betreuer darüber unverzüglich informiert werden. Der Halter verpflichtet sich, den für die Dauer der Verlängerung fälligen Pensionspreis sowie eventuelle daraus resultierende Mehrkosten zu zahlen.
Sofern die Katze vor dem vereinbarten Abholtermin abgeholt wird, werden die Betreuungskosten für den Differenzzeitraum nicht erstattet.
8. Sollte ein Halter seine Katze(n) nach Ablauf der vereinbarten Betreuungszeit nicht abholen und hinterlässt keine Nachricht über mögliche Gründe, ist der Betreuer nach 10 Tagen berechtigt, die Katze(n) zu vermitteln, zu veräußern oder an den Tierschutz zu übergeben. Alle daraus resultierenden Mehrkosten sind vom Halter zu übernehmen. Er verliert zudem jeglichen Anspruch auf Schadenersatz sowie auf Auskunft über den Verbleib der Katze(n).
Sonstiges
1. Für die Katze vertraute Gegenstände, Leckerchen etc. können mitgebracht werden. Die Transportbox kann während des Aufenthaltes in der Pension bleiben. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
2. Auf Wunsch wird eigenes Futter gefüttert, welches der Halter zur Verfügung stellt.