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AGB Kleintiere
1. Der Betreuer übernimmt für die Dauer der Betreuung die artgerechte Pflege, Fütterung und Haltung der Tiere.
2. Der Halter versichert, dass er der Eigentümer der zu betreuenden Tiere ist bzw. in dessen Auftrag handelt.
Tiergesundheit
Punkt 1.-3. ist für Tiere in meiner Pension zwingend erforderlich; für Tiere, die ich zu Hause betreue, empfehlenswert.
1. Der Tierhalter versichert mit seiner Unterschrift, dass seine Tiere frei von ansteckenden Krankheiten und von Ungeziefer sind.
2. Kaninchen müssen über einen vollständigen Imfschutz (RHD1, RHD2, ggf. Myxomatose) verfügen, der Impfpass muss mitgebracht werden.
Auch wenn kein direkter Kontakt zu anderen Kleintieren besteht, so stehen dennoch die Gehege in unmittelbarer Nähe und eine potentielle Ansteckung kann nicht ausgeschlossen werden.
Im Verdachtsfall kann eine Aufnahme ungeimpfter Kaninchen abgelehnt werden.
3. Bei Pensionsantritt wird jedes Tier auf Ektoparasiten (Flöhe, Milben etc.) untersucht. Besteht ein Verdacht auf Parasitenbefall, können die Kleintiere nicht entgegengenommen werden oder werden in Einzelfällen auf Kosten des Halters entsprechend behandelt und isoliert gehalten.
Im Optimalfall führt der Tierhalter eine prophylaktische Parasitenbehandlung selbst durch; ca. 3 Tage vor der Anreise, jedoch maximal 2 Wochen vorher. So kann er dem Verdacht auf Parasitenbefall entgegensteuern und schützt sich gleichzeitig davor, unbemerkten Befall mit nach Hause zu nehmen.
4. Chronische Krankheiten sind vor Pensionsbeginn dem Betreuer mitzuteilen, insbesondere, wenn Medikamente zu verabreichen sind. Medikamente und/oder Spezialfutter sind in ausreichender Menge mitzubringen oder werden auf Kosten des Halters nachgekauft. Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund einer vorher nichtgenannten chronischen Erkrankung wird ausgeschlossen.
5. Die Betreuung aller Tiere erfolgt unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher Haftung für Schäden, Krankheiten oder Verluste jeder Art, sowohl im Betreuungszeitraum, als auch für unbestimmte Zeit danach.
6. Ergibt sich während der Unterbringung die Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung, erklärt sich der Halter damit einverstanden, dass die Versorgung von einem Tierarzt nach Wahl des Betreuers übernommen wird. Die Kosten hierfür sind vom Halter zu übernehmen. Ist eine rasche und ggf. kostspielige Entscheidung beim Tierarzt zu treffen, und weder der Tierhalter noch die von ihm angegebene alternative Kontaktperson erreichbar, so wird der Betreuer eine Entscheidung nach tierärztlicher Beratung treffen.
Preise (Stand 01.01.2023)
Bindend sind die Preise, die zum Zeitpunkt der tatsächlichen Betreuung aktuell sind.
1. Pensionspreise (Preise pro Tier und angefangener Tag)
1. Der Betreuer übernimmt für die Dauer der Betreuung die artgerechte Pflege, Fütterung und Haltung der Tiere.
2. Der Halter versichert, dass er der Eigentümer der zu betreuenden Tiere ist bzw. in dessen Auftrag handelt.
Tiergesundheit
Punkt 1.-3. ist für Tiere in meiner Pension zwingend erforderlich; für Tiere, die ich zu Hause betreue, empfehlenswert.
1. Der Tierhalter versichert mit seiner Unterschrift, dass seine Tiere frei von ansteckenden Krankheiten und von Ungeziefer sind.
2. Kaninchen müssen über einen vollständigen Imfschutz (RHD1, RHD2, ggf. Myxomatose) verfügen, der Impfpass muss mitgebracht werden.
Auch wenn kein direkter Kontakt zu anderen Kleintieren besteht, so stehen dennoch die Gehege in unmittelbarer Nähe und eine potentielle Ansteckung kann nicht ausgeschlossen werden.
Im Verdachtsfall kann eine Aufnahme ungeimpfter Kaninchen abgelehnt werden.
3. Bei Pensionsantritt wird jedes Tier auf Ektoparasiten (Flöhe, Milben etc.) untersucht. Besteht ein Verdacht auf Parasitenbefall, können die Kleintiere nicht entgegengenommen werden oder werden in Einzelfällen auf Kosten des Halters entsprechend behandelt und isoliert gehalten.
Im Optimalfall führt der Tierhalter eine prophylaktische Parasitenbehandlung selbst durch; ca. 3 Tage vor der Anreise, jedoch maximal 2 Wochen vorher. So kann er dem Verdacht auf Parasitenbefall entgegensteuern und schützt sich gleichzeitig davor, unbemerkten Befall mit nach Hause zu nehmen.
4. Chronische Krankheiten sind vor Pensionsbeginn dem Betreuer mitzuteilen, insbesondere, wenn Medikamente zu verabreichen sind. Medikamente und/oder Spezialfutter sind in ausreichender Menge mitzubringen oder werden auf Kosten des Halters nachgekauft. Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund einer vorher nichtgenannten chronischen Erkrankung wird ausgeschlossen.
5. Die Betreuung aller Tiere erfolgt unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher Haftung für Schäden, Krankheiten oder Verluste jeder Art, sowohl im Betreuungszeitraum, als auch für unbestimmte Zeit danach.
6. Ergibt sich während der Unterbringung die Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung, erklärt sich der Halter damit einverstanden, dass die Versorgung von einem Tierarzt nach Wahl des Betreuers übernommen wird. Die Kosten hierfür sind vom Halter zu übernehmen. Ist eine rasche und ggf. kostspielige Entscheidung beim Tierarzt zu treffen, und weder der Tierhalter noch die von ihm angegebene alternative Kontaktperson erreichbar, so wird der Betreuer eine Entscheidung nach tierärztlicher Beratung treffen.
Preise (Stand 01.01.2023)
Bindend sind die Preise, die zum Zeitpunkt der tatsächlichen Betreuung aktuell sind.
1. Pensionspreise (Preise pro Tier und angefangener Tag)
- |
1. Tier |
jedes weitere (im selben Gehege) |
Hamster, Maus |
3,00 € |
zum halben Preis |
Ratte, Degu |
4,00 € |
zum halben Preis |
Chinchilla, Kaninchen, Meerschweinchen |
6,00 € |
zum halben Preis |
Vogel, kleine Arten |
4,00 € |
zum halben Preis |
Papagei |
6,00 € |
zum halben Preis |
Frettchen |
7,00 € |
zum halben Preis |
inkl. Streu, Futter, Gesundheitscheck, bei Bedarf Medikamentengabe per os, ggf Krallenschneiden, sowie sonstige Nebenkosten
gleiche Preise bei 1 x täglichem Hausbesuch, jedoch mindestens 12,00 € pro Tag; zzgl. Fahrtkosten. Jeder weiter Besuch/Tag 10,00 €
inkl. Blumengießen und Briefkasten leeren, falls gewünscht,
2. Bei Vertragsabschluss wird eine Kaution in Höhe von 15,- € gegen Quittung berechnet, diese wird bei Abholung der Tiere mit den Pensionskosten verrechnet. Nur mit Zahlung der Kaution kann der Pensionsplatz fest reserviert werden.
3. Die Kilometerpauschale von 0,75 € / gefahrener Kilometer wird berechnet bei:
Hausbesuch
Abholen und Bringen des Tieres/der Tiere
Fahrten zum Tierarzt etc.
4. Sollte ein Tierarztbesuch notwendig sein, berechnen wir aufgrund der Zeitintensität eine Pauschale von 15,-€/Besuch.
5. Bei Rücktritt dieses Vertrags von Seiten des Halters bis zu 10 Tage vor vereinbartem Pensionsantritt fallen keine weiteren Kosten an. Danach wird die Kaution als Stornogebühr einbehalten, sofern ein Käfig oder ein Gehege der Pension reserviert wurde.
6. Sollte sich der Pensionsaufenthalt unvorhergesehen verlängern, muss der Betreuer darüber unverzüglich informiert werden. Der Halter verpflichtet sich, den für die Dauer der Verlängerung fälligen Pensionspreis sowie eventuelle daraus resultierende Mehrkosten zu zahlen.
Sofern die Tiere vor dem vereinbarten Abholtermin abgeholt werden, werden die Betreuungskosten für den Differenzzeitraum nicht erstattet.
7. Sollte ein Halter seine Tiere nach Ablauf der vereinbarten Betreuungszeit nicht abholen und hinterlässt keine Nachricht über mögliche Gründe, ist der Betreuer nach 10 Tagen berechtigt, die Tiere zu vermitteln, zu veräußern oder an den Tierschutz zu übergeben. Alle daraus resultierenden Mehrkosten sind vom Halter zu übernehmen. Er verliert zudem jeglichen Anspruch auf Schadenersatz sowie auf Auskunft über den Verbleib der Tiere.
Sonstiges
1. Für die Tiere vertraute Gegenstände, Leckerchen etc. können mitgebracht werden. Die Transportbox kann während des Aufenthaltes in der Pension bleiben. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
2. Auf Wunsch wird eigenes Futter gefüttert, welches der Halter zur Verfügung stellt.
gleiche Preise bei 1 x täglichem Hausbesuch, jedoch mindestens 12,00 € pro Tag; zzgl. Fahrtkosten. Jeder weiter Besuch/Tag 10,00 €
inkl. Blumengießen und Briefkasten leeren, falls gewünscht,
2. Bei Vertragsabschluss wird eine Kaution in Höhe von 15,- € gegen Quittung berechnet, diese wird bei Abholung der Tiere mit den Pensionskosten verrechnet. Nur mit Zahlung der Kaution kann der Pensionsplatz fest reserviert werden.
3. Die Kilometerpauschale von 0,75 € / gefahrener Kilometer wird berechnet bei:
Hausbesuch
Abholen und Bringen des Tieres/der Tiere
Fahrten zum Tierarzt etc.
4. Sollte ein Tierarztbesuch notwendig sein, berechnen wir aufgrund der Zeitintensität eine Pauschale von 15,-€/Besuch.
5. Bei Rücktritt dieses Vertrags von Seiten des Halters bis zu 10 Tage vor vereinbartem Pensionsantritt fallen keine weiteren Kosten an. Danach wird die Kaution als Stornogebühr einbehalten, sofern ein Käfig oder ein Gehege der Pension reserviert wurde.
6. Sollte sich der Pensionsaufenthalt unvorhergesehen verlängern, muss der Betreuer darüber unverzüglich informiert werden. Der Halter verpflichtet sich, den für die Dauer der Verlängerung fälligen Pensionspreis sowie eventuelle daraus resultierende Mehrkosten zu zahlen.
Sofern die Tiere vor dem vereinbarten Abholtermin abgeholt werden, werden die Betreuungskosten für den Differenzzeitraum nicht erstattet.
7. Sollte ein Halter seine Tiere nach Ablauf der vereinbarten Betreuungszeit nicht abholen und hinterlässt keine Nachricht über mögliche Gründe, ist der Betreuer nach 10 Tagen berechtigt, die Tiere zu vermitteln, zu veräußern oder an den Tierschutz zu übergeben. Alle daraus resultierenden Mehrkosten sind vom Halter zu übernehmen. Er verliert zudem jeglichen Anspruch auf Schadenersatz sowie auf Auskunft über den Verbleib der Tiere.
Sonstiges
1. Für die Tiere vertraute Gegenstände, Leckerchen etc. können mitgebracht werden. Die Transportbox kann während des Aufenthaltes in der Pension bleiben. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
2. Auf Wunsch wird eigenes Futter gefüttert, welches der Halter zur Verfügung stellt.