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zum Nachlesen:
AGB Kleintiere
1. Der Betreuer übernimmt für die Dauer der Betreuung die artgerechte Pflege, Fütterung und Haltung der Tiere.
2. Der Halter versichert, dass er der Eigentümer der zu betreuenden Tiere ist bzw. er im Auftrag des Eigentümers handelt.
Tiergesundheit
Punkt 1.-3. ist für Tiere in unsrer Pension zwingend erforderlich; für Tiere, die wir zu Hause betreuen, empfehlenswert.
1. Der Tierhalter versichert mit seiner Unterschrift, dass seine Tiere frei von ansteckenden Krankheiten und von Ungeziefer sind.
2. Kaninchen müssen über einen vollständigen Imfschutz (RHD1, RHD2, ggf. Myxomatose) verfügen, der Impfpass muss mitgebracht werden.
Auch wenn kein direkter Kontakt zu anderen Kleintieren besteht, so stehen dennoch die Gehege in unmittelbarer Nähe und eine potentielle Ansteckung kann nicht ausgeschlossen werden.
Im Verdachtsfall kann eine Aufnahme ungeimpfter Kaninchen abgelehnt werden.
3. Bei Pensionsantritt wird jedes Tier auf Ektoparasiten (Flöhe, Milben etc.) untersucht. Besteht ein Verdacht auf Parasitenbefall, können die Kleintiere nicht entgegengenommen werden oder werden in Einzelfällen auf Kosten des Halters entsprechend behandelt und isoliert gehalten.
Im Optimalfall führt der Tierhalter eine prophylaktische Parasitenbehandlung selbst durch; ca. 3 Tage vor der Anreise, jedoch maximal 2 Wochen vorher. So kann er dem Verdacht auf Parasitenbefall entgegensteuern und schützt sich gleichzeitig davor, unbemerkten Befall mit nach Hause zu nehmen.
4. Chronische Krankheiten sind vor Pensionsbeginn dem Betreuer mitzuteilen, insbesondere, wenn Medikamente zu verabreichen sind. Medikamente und/oder Spezialfutter sind in ausreichender Menge mitzubringen oder werden auf Kosten des Halters nachgekauft. Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund einer vorher nichtgenannten chronischen Erkrankung wird ausgeschlossen.
5. Für Schäden, Krankheiten oder Tod, die das Tier während der vereinbarten Zeit beim Betreuer erleiden könnte, übernimmt der Betreuer keine Haftung; die Haftung wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
6. Ergibt sich während der Unterbringung die Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung, erklärt sich der Halter damit einverstanden, dass die Versorgung von einem Tierarzt nach Wahl des Betreuers übernommen wird. Die Kosten hierfür sind vom Halter zu übernehmen.
Kosten (Stand 01.10.2019)
1. Pensionspreise (Preise pro Tier und angefangener Tag)
1. Der Betreuer übernimmt für die Dauer der Betreuung die artgerechte Pflege, Fütterung und Haltung der Tiere.
2. Der Halter versichert, dass er der Eigentümer der zu betreuenden Tiere ist bzw. er im Auftrag des Eigentümers handelt.
Tiergesundheit
Punkt 1.-3. ist für Tiere in unsrer Pension zwingend erforderlich; für Tiere, die wir zu Hause betreuen, empfehlenswert.
1. Der Tierhalter versichert mit seiner Unterschrift, dass seine Tiere frei von ansteckenden Krankheiten und von Ungeziefer sind.
2. Kaninchen müssen über einen vollständigen Imfschutz (RHD1, RHD2, ggf. Myxomatose) verfügen, der Impfpass muss mitgebracht werden.
Auch wenn kein direkter Kontakt zu anderen Kleintieren besteht, so stehen dennoch die Gehege in unmittelbarer Nähe und eine potentielle Ansteckung kann nicht ausgeschlossen werden.
Im Verdachtsfall kann eine Aufnahme ungeimpfter Kaninchen abgelehnt werden.
3. Bei Pensionsantritt wird jedes Tier auf Ektoparasiten (Flöhe, Milben etc.) untersucht. Besteht ein Verdacht auf Parasitenbefall, können die Kleintiere nicht entgegengenommen werden oder werden in Einzelfällen auf Kosten des Halters entsprechend behandelt und isoliert gehalten.
Im Optimalfall führt der Tierhalter eine prophylaktische Parasitenbehandlung selbst durch; ca. 3 Tage vor der Anreise, jedoch maximal 2 Wochen vorher. So kann er dem Verdacht auf Parasitenbefall entgegensteuern und schützt sich gleichzeitig davor, unbemerkten Befall mit nach Hause zu nehmen.
4. Chronische Krankheiten sind vor Pensionsbeginn dem Betreuer mitzuteilen, insbesondere, wenn Medikamente zu verabreichen sind. Medikamente und/oder Spezialfutter sind in ausreichender Menge mitzubringen oder werden auf Kosten des Halters nachgekauft. Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund einer vorher nichtgenannten chronischen Erkrankung wird ausgeschlossen.
5. Für Schäden, Krankheiten oder Tod, die das Tier während der vereinbarten Zeit beim Betreuer erleiden könnte, übernimmt der Betreuer keine Haftung; die Haftung wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
6. Ergibt sich während der Unterbringung die Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung, erklärt sich der Halter damit einverstanden, dass die Versorgung von einem Tierarzt nach Wahl des Betreuers übernommen wird. Die Kosten hierfür sind vom Halter zu übernehmen.
Kosten (Stand 01.10.2019)
1. Pensionspreise (Preise pro Tier und angefangener Tag)
- |
1. Tier |
jedes weitere (im selben Gehege) |
Hamster, Maus |
2,00 € |
zum halben Preis |
Ratte, Degu |
3,00 € |
zum halben Preis |
Chinchilla, Kaninchen, Meerschweinchen |
4,00 € |
zum halben Preis |
Vogel, kleine Arten |
3,00 € |
zum halben Preis |
Papagei |
4,00 € |
zum halben Preis |
Frettchen |
6,00 € |
zum halben Preis |
inkl. Streu, Futter, Gesundheitscheck, Krallenschneiden bei Bedarf, sonstige Nebenkosten
gleiche Preise bei 1 x täglicher Zu-Hause-Betreuung; zzgl. Fahrtkosten. Jeder weiter Besuch/Tag 6,00 €
inkl. Blumengießen und Briefkasten leeren, falls gewünscht,
2. Bei Vertragsabschluss wird eine Kaution in Höhe von 15,- € gegen Quittung berechnet, diese wird bei Abholung der Tiere mit den Pensionskosten verrechnet. Nur mit Zahlung der Kaution kann der Pensionsplatz fest reserviert werden.
3. Die Kilometerpauschale von 0,40 € / gefahrener Kilometer wird berechnet bei:
Vor-Ort-Betreuung
Abholen und Bringen des Tieres/der Tiere
Fahrten zum Tierarzt etc.
4. Sollte ein Tierarztbesuch notwendig sein, berechnen wir aufgrund der Zeitintensität eine Pauschale von 10,-€/Besuch.
5. Bei Rücktritt dieses Vertrags von Seiten des Halters bis zu 10 Tage vor vereinbartem Pensionsantritt fallen keine weiteren Kosten an. Danach wird die Kaution als Entschädigungsaufwand einbehalten, sofern ein Käfig oder ein Gehege der Pension reserviert wurde.
6. Sollte sich der Pensionsaufenthalt unvorhergesehen verlängern, muss der Betreuer darüber unverzüglich informiert werden. Der Halter verpflichtet sich, den für die Dauer der Verlängerung fälligen Pensionspreis sowie eventuelle daraus resultierende Mehrkosten zu zahlen.
7. Sollte ein Halter seine Tiere mit Ablauf des Vertrages nicht abholen, so wird jeder zusätzliche Tag mit 50% Aufschlag berechnet. Ab dem 30. Tag ist der Betreuer berechtigt, die Tiere zu veräußern oder zu vermitteln oder an ein Tierheim zu übergeben. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Halter zu tragen.
Sonstiges
1. Für die Tiere vertraute Gegenstände, Leckerchen etc. können mitgebracht werden. Die Transportbox kann während des Aufenthaltes in der Pension bleiben. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
2. Auf Wunsch wird eigenes Futter gefüttert, welches der Halter zur Verfügung stellt.
gleiche Preise bei 1 x täglicher Zu-Hause-Betreuung; zzgl. Fahrtkosten. Jeder weiter Besuch/Tag 6,00 €
inkl. Blumengießen und Briefkasten leeren, falls gewünscht,
2. Bei Vertragsabschluss wird eine Kaution in Höhe von 15,- € gegen Quittung berechnet, diese wird bei Abholung der Tiere mit den Pensionskosten verrechnet. Nur mit Zahlung der Kaution kann der Pensionsplatz fest reserviert werden.
3. Die Kilometerpauschale von 0,40 € / gefahrener Kilometer wird berechnet bei:
Vor-Ort-Betreuung
Abholen und Bringen des Tieres/der Tiere
Fahrten zum Tierarzt etc.
4. Sollte ein Tierarztbesuch notwendig sein, berechnen wir aufgrund der Zeitintensität eine Pauschale von 10,-€/Besuch.
5. Bei Rücktritt dieses Vertrags von Seiten des Halters bis zu 10 Tage vor vereinbartem Pensionsantritt fallen keine weiteren Kosten an. Danach wird die Kaution als Entschädigungsaufwand einbehalten, sofern ein Käfig oder ein Gehege der Pension reserviert wurde.
6. Sollte sich der Pensionsaufenthalt unvorhergesehen verlängern, muss der Betreuer darüber unverzüglich informiert werden. Der Halter verpflichtet sich, den für die Dauer der Verlängerung fälligen Pensionspreis sowie eventuelle daraus resultierende Mehrkosten zu zahlen.
7. Sollte ein Halter seine Tiere mit Ablauf des Vertrages nicht abholen, so wird jeder zusätzliche Tag mit 50% Aufschlag berechnet. Ab dem 30. Tag ist der Betreuer berechtigt, die Tiere zu veräußern oder zu vermitteln oder an ein Tierheim zu übergeben. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Halter zu tragen.
Sonstiges
1. Für die Tiere vertraute Gegenstände, Leckerchen etc. können mitgebracht werden. Die Transportbox kann während des Aufenthaltes in der Pension bleiben. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
2. Auf Wunsch wird eigenes Futter gefüttert, welches der Halter zur Verfügung stellt.